549 Ergebnisse für: schwerbehinderter
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SGB IX Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX+2018&f=1
SGB IX Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
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Pensionsbremse bei öffentlich-rechtlichen Sendern gilt auch für Intendanten - FOCUS Online
http://www.focus.de/kultur/kino_tv/pensionsbremse-weniger-rente-bei-oeffentlich-rechtlichen-sendern_id_5555148.html?utm_source=f
Rund 500 Millionen Euro – so viel kostet die Gebührenzahler jedes Jahr die betriebliche Altersversorgung bei den öffentlich-rechtlichen Sendern. Um mehr Geld für das Programm zur Verfügung zu haben, müssen die Mitarbeiter jetzt mit Sparmaßnahmen rechnen.
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Bundesregierung | Gleichstellung - Teilhabe - Selbstbestimmung
https://web.archive.org/web/20130716035451/http://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/ThemenAZ/BehinderteMenschen/behinderte-2007-06-22-gleichstellung-teilhabe-selbstbestimmung.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Bundesregierung | Gleichstellung - Teilhabe - Selbstbestimmung
https://web.archive.org/web/20130716035451/http://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/ThemenAZ/BehinderteMens
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Integrationsämter - Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
http://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Begleitende-Hilfe-im-Arbeitsleben/77c457i1p/index.html
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§ 145 SGB IX Unentgeltliche Beförderung, Anspruch auf Erstattung der Fahrgeldausfälle
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/145.html
§ 145 SGB IX Unentgeltliche Beförderung, Anspruch auf Erstattung der Fahrgeldausfälle
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§ 17 SchwbAV Leistungsarten Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SchwbAV&a=17
(1) Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben können erbracht werden 1. an schwerbehinderte Menschen a) für technische Arbeitshilfen (§ 19), b) zum Erreichen des Arbeitsplatzes (§ 20), c) zur Gründung und Erhaltung einer
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§ 152 SGB IX Feststellung der Behinderung, Ausweise Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=152
(1) Auf Antrag des behinderten Menschen stellen die für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörden das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung zum Zeitpunkt der Antragstellung fest. Auf Antrag
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§ 152 SGB IX Feststellung der Behinderung, Ausweise Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=152
(1) Auf Antrag des behinderten Menschen stellen die für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörden das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung zum Zeitpunkt der Antragstellung fest. Auf Antrag
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§ 156 SGB IX Begriff des Arbeitsplatzes Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=156
(1) Arbeitsplätze im Sinne dieses Teils sind alle Stellen, auf denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Auszubildende und andere zu ihrer beruflichen Bildung Eingestellte beschäftigt werden.