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1handelt17 Ergebnisse für: 14handeln
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§ 14 StGB Handeln für einen anderen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/14.html
(1) Handelt jemand 1. als vertretungsberechtigtes Organ einer juristischen Person oder als Mitglied eines solchen Organs, 2. als vertretungsberechtigter...
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§ 15 StGB Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/15.html
Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.
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§ 18 StGB Schwerere Strafe bei besonderen Tatfolgen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/18.html
Knüpft das Gesetz an eine besondere Folge der Tat eine schwerere Strafe, so trifft sie den Täter oder den Teilnehmer nur, wenn ihm hinsichtlich dieser Folge...
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§ 15 StGB Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/15.html
Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.
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§ 17 StGB Verbotsirrtum - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/17.html
1 Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. 2 Konnte der...
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§ 17 StGB Verbotsirrtum - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/17.html
1 Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. 2 Konnte der...
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§ 18 StGB Schwerere Strafe bei besonderen Tatfolgen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/18.html
Knüpft das Gesetz an eine besondere Folge der Tat eine schwerere Strafe, so trifft sie den Täter oder den Teilnehmer nur, wenn ihm hinsichtlich dieser Folge...
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§ 17 StGB Verbotsirrtum - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/17.html
1 Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. 2 Konnte der...
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§ 16 StGB Irrtum über Tatumstände - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/16.html
(1) 1 Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. 2 Die Strafbarkeit wegen...
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§ 13 StGB Begehen durch Unterlassen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/13.html
(1) Wer es unterläÃt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich...