37 Ergebnisse für: 2gegen
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§ 284 FamFG Unterbringung zur Begutachtung Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FamFG&a=284
(1) Das Gericht kann nach Anhörung eines Sachverständigen beschließen, dass der Betroffene auf bestimmte Dauer untergebracht und beobachtet wird, soweit dies zur Vorbereitung des Gutachtens erforderlich ist. Der Betroffene ist vorher
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§ 274 StPO Beweiskraft des Protokolls - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StPO/274.html
1 Die Beobachtung der für die Hauptverhandlung vorgeschriebenen Förmlichkeiten kann nur durch das Protokoll bewiesen werden. 2 Gegen den diese...
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§ 63 GWB Zulässigkeit, Zuständigkeit - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GWB/63.html
(1) 1 Gegen Verfügungen der Kartellbehörde ist die Beschwerde zulässig. 2 Sie kann auch auf neue Tatsachen und Beweismittel gestützt werden. (2) 1 Die...
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§ 19 GmbHG Leistung der Einlagen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GmbHG/19.html
(1) Die Einzahlungen auf die Geschäftsanteile sind nach dem Verhältnis der Geldeinlagen zu leisten. (2) 1 Von der Verpflichtung zur Leistung der Einlagen...
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§§ 3, 5, 9 UWG Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
https://www.buzer.de/s1.htm?g=UWG&a=3,5,9
§§ 3, 5, 9 UWG Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
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§ 152a VwGO [Anhörungsrüge] - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/vwgo/152a.html
(1) 1 Auf die Rüge eines durch eine gerichtliche Entscheidung beschwerten Beteiligten ist das Verfahren fortzuführen, wenn 1. ein Rechtsmittel oder ein...
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§ 1837 BGB Beratung und Aufsicht - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/1837.html
(1) 1 Das Familiengericht berät die Vormünder. 2 Es wirkt dabei mit, sie in ihre Aufgaben einzuführen. (2) 1 Das Familiengericht hat über die gesamte...
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§§ 67 bis 70 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=67-70
§§ 67 bis 70 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
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Art. 84 GG - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/GG/84.html
(1) 1 Führen die Länder die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, so regeln sie die Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren. 2 Wenn...
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§ 882e ZPO Löschung Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=882e
(1) Eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis wird nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung von dem zentralen Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1 gelöscht. (2) Über Einwendungen gegen die Löschung nach