1 Ergebnisse für: a11550
-
§ 2 GOZ Abweichende Vereinbarung Gebührenordnung für Zahnärzte
https://www.buzer.de/s1.htm?g=goz&a=2
(1) Durch Vereinbarung zwischen Zahnarzt und Zahlungspflichtigem kann eine von dieser Verordnung abweichende Gebührenhöhe festgelegt werden. Die Vereinbarung einer abweichenden Punktzahl (§ 5 Absatz 1 Satz 2) oder eines abweichenden