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§ 6 GOZ Gebühren für andere Leistungen Gebührenordnung für Zahnärzte
https://www.buzer.de/s1.htm?g=goz&a=6
(1) Selbstständige zahnärztliche Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, können entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses dieser Verordnung