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§ 9 GOZ Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen Gebührenordnung für Zahnärzte
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GOZ&a=9
(1) Neben den für die einzelnen zahnärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren können als Auslagen die dem Zahnarzt tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten für zahntechnische Leistungen berechnet werden, soweit diese