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§ 184 ZPO Zustellungsbevollmächtigter; Zustellung durch Aufgabe zur Post Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=184
(1) Das Gericht kann bei der Zustellung nach § 183 Absatz 2 bis 5 anordnen, dass die Partei innerhalb einer angemessenen Frist einen Zustellungsbevollmächtigten benennt, der im Inland wohnt oder dort einen Geschäftsraum hat, falls sie nicht