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§ 204 VVG Tarifwechsel Versicherungsvertragsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VVG&a=204
(1) Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser 1. Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte