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§ 1 FerReiseV Ferienreiseverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ferreisev&a=1
(1) Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Lastkraftwagen mit Anhänger dürfen zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit