1 Ergebnisse für: a162346

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=KaffeeStG&a=2

    (1) Die Kaffeesteuer beträgt für Röstkaffee 2,19 Euro je Kilogramm und für löslichen Kaffee 4,78 Euro je Kilogramm. Mischungen von Röstkaffee und löslichem Kaffee unterliegen der Steuer nach Satz 1 entsprechend den in



Ähnliche Suchbegriffe