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§ 1 HOAI Anwendungsbereich Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
https://www.buzer.de/s1.htm?g=2009+I+2732&a=1
Diese Verordnung regelt die Berechnung der Entgelte für die Leistungen der Architekten und Architektinnen und der Ingenieure und Ingenieurinnen (Auftragnehmer oder Auftragnehmerinnen) mit Sitz im Inland, soweit die Leistungen durch diese Verordnung