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§ 3 HOAI Leistungen und Leistungsbilder Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HOAI+2009&a=3
(1) Die Honorare für Leistungen sind in den Teilen 2 bis 4 dieser Verordnung verbindlich geregelt. Die Honorare für Beratungsleistungen sind in der Anlage 1 zu dieser Verordnung enthalten und nicht verbindlich geregelt. (2) Leistungen, die zur