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§ 3 DL-InfoV Auf Anfrage zur Verfügung zu stellende Informationen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=DL-InfoV&a=3
(1) Unbeschadet weiter gehender Anforderungen aus anderen Rechtsvorschriften muss der Dienstleistungserbringer dem Dienstleistungsempfänger auf Anfrage folgende Informationen vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages oder, sofern kein schriftlicher