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§ 4 DL-InfoV Erforderliche Preisangaben Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=DL-InfoV&a=4
(1) Der Dienstleistungserbringer muss dem Dienstleistungsempfänger vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages oder, sofern kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, vor Erbringung der Dienstleistung, folgende Informationen in klarer und