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§ 25 SchKG Beratung zur vertraulichen Geburt Schwangerschaftskonfliktgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SchKG&a=25
(1) Eine nach § 2 Absatz 4 beratene Schwangere, die ihre Identität nicht preisgeben möchte, ist darüber zu informieren, dass eine vertrauliche Geburt möglich ist. Vertrauliche Geburt ist eine Entbindung, bei der die Schwangere