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§ 4 DMailG Anmeldung zu einem De-Mail-Konto De-Mail-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=DMailG&a=4
(1) Der akkreditierte Diensteanbieter muss dem Nutzer den Zugang zu seinem De-Mail-Konto und den einzelnen Diensten mit einer sicheren Anmeldung oder auf Verlangen des Nutzers auch ohne eine solche sichere Anmeldung ermöglichen. Für die sichere