1 Ergebnisse für: a171002
-
§ 5 DMailG Postfach- und Versanddienst De-Mail-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=DMailG&a=5
(1) Die Bereitstellung eines De-Mail-Kontos umfasst die Nutzung eines sicheren elektronischen Postfach- und Versanddienstes für elektronische Nachrichten. Hierzu wird dem Nutzer eine De-Mail-Adresse für elektronische Post zugewiesen, welche