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§ 19 ProdSG Widerruf der erteilten Befugnis Produktsicherheitsgesetz
https://dejure.org/gesetze/ProdSG/19.html
(1) Falls die Befugnis erteilende Behörde feststellt oder darüber unterrichtet wird, dass eine notifizierte Stelle die in § 13 genannten Anforderungen nicht mehr erfüllt oder dass sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommt, widerruft