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§ 1 KrWG Zweck des Gesetzes Kreislaufwirtschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KrWG&a=1
Zweck des Gesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen.