1 Ergebnisse für: a180976
-
§ 22 BMG Bestimmung der Hauptwohnung Bundesmeldegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BMG&a=22
(1) Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner. (2)