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§ 6 BeschV Ausbildungsberufe Beschäftigungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=beschv_2013&a=6
(1) Für Ausländerinnen und Ausländer, die im Inland eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf erworben haben, kann die Zustimmung zur Ausübung einer der beruflichen