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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgebg&a=11

    Die Gebühren sind wie folgt zu bestimmen 1. durch feste Sätze (Festgebühren), 2. nach dem Zeitaufwand für die individuell zurechenbare öffentliche Leistung (Zeitgebühren) oder 3. durch Rahmensätze (Rahmengebühren).



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