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§ 26 SchKG Das Verfahren der vertraulichen Geburt Schwangerschaftskonfliktgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SchKG&a=26
(1) Wünscht die Schwangere eine vertrauliche Geburt, wählt sie 1. einen Vor- und einen Familiennamen, unter dem sie im Verfahren der vertraulichen Geburt handelt (Pseudonym), und 2. je einen oder mehrere weibliche und einen oder mehrere