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§ 29 EEG 2017 Bekanntmachung Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=eeg_2014&a=29
(1) Die Bundesnetzagentur macht die Ausschreibungen frühestens acht Wochen und spätestens fünf Wochen vor dem jeweiligen Gebotstermin für den jeweiligen Energieträger auf ihrer Internetseite bekannt. Die Bekanntmachungen