1 Ergebnisse für: a191738
-
§ 4 VAG Feststellung der Aufsichtspflicht Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=4
Ob ein Unternehmen der Aufsicht unterliegt, entscheidet die Aufsichtsbehörde. Die Entscheidung bindet die Verwaltungsbehörden. Eine vor dem 1. April 1931 ergangene Entscheidung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde steht einer