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§ 7 LSV Ladepunkte mit geringer Ladeleistung Ladesäulenverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=LSV&a=7
Ladepunkte mit einer Ladeleistung von höchstens 3,7 Kilowatt sind von den Anforderungen der §§ 3 bis 6 ausgenommen.