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§ 19 InvStG Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen Investmentsteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=InvStG+2018&a=19
(1) Für die Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören, ist § 20 Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes entsprechend anzuwenden. § 20 Absatz 4a des