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§ 8 FFG Aufgaben, Satzung, Richtlinien Filmförderungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FFG&a=8
(1) Der Verwaltungsrat beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Filmförderungsanstalt gehören, verabschiedet den Haushalt der Filmförderungsanstalt und beschließt Richtlinien nach diesem