1 Ergebnisse für: a203077

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=FFG&a=16

    (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der Filmförderungsanstalt in eigener Verantwortung nach Maßgabe der Beschlüsse des Präsidiums und des Verwaltungsrats. (2) Der Vorstand vertritt die Filmförderungsanstalt gerichtlich



Ähnliche Suchbegriffe