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§ 265e StGB Besonders schwere Fälle des Sportwettbetrugs und der Manipulation von berufssportlichen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=265e
In besonders schweren Fällen wird eine Tat nach den §§ 265c und 265d mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn 1. die Tat sich auf einen Vorteil