1 Ergebnisse für: a44630
-
§ 16 BauNVO Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung Baunutzungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BauNVO&a=16
(1) Wird im Flächennutzungsplan das allgemeine Maß der baulichen Nutzung dargestellt, genügt die Angabe der Geschoßflächenzahl, der Baumassenzahl oder der Höhe baulicher Anlagen. (2) Im Bebauungsplan kann das Maß der