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§ 6 UrhWahrnG Wahrnehmungszwang Urheberrechtswahrnehmungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=urhwahrng&a=6
(1) Die Verwertungsgesellschaft ist verpflichtet, die zu ihrem Tätigkeitsbereich gehörenden Rechte und Ansprüche auf Verlangen der Berechtigten zu angemessenen Bedingungen wahrzunehmen, wenn diese Deutsche im Sinne des Grundgesetzes oder