1 Ergebnisse für: a50391

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZDG&a=14c

    (1) Anerkannte Kriegsdienstverweigerer werden nicht zum Zivildienst herangezogen, wenn sie sich nach ihrer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer schriftlich zu einem freiwilligen Dienst nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz verpflichtet haben, der



Ähnliche Suchbegriffe