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§ 7 FertigPackV Kennzeichnung der Füllmenge bei Fertigpackungen mit bestimmten Erzeugnissen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FertigPackV&a=7
(1) Fertigpackungen mit Erzeugnissen in Aerosolform sind nach Volumen zu kennzeichnen, auch wenn für das Erzeugnis sonst eine Kennzeichnung nach Gewicht vorgeschrieben ist. Als Volumen ist das Volumen der Flüssigphase anzugeben. Darüber