1 Ergebnisse für: a88498
-
§ 2 BPolG Grenzschutz Bundespolizeigesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BPolG&a=2
(1) Der Bundespolizei obliegt der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes (Grenzschutz), soweit nicht ein Land im Einvernehmen mit dem Bund Aufgaben des grenzpolizeilichen Einzeldienstes mit eigenen Kräften wahrnimmt. (2) Der Grenzschutz