1 Ergebnisse für: a88498

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BPolG&a=2

    (1) Der Bundespolizei obliegt der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes (Grenzschutz), soweit nicht ein Land im Einvernehmen mit dem Bund Aufgaben des grenzpolizeilichen Einzeldienstes mit eigenen Kräften wahrnimmt. (2) Der Grenzschutz



Ähnliche Suchbegriffe