1 Ergebnisse für: a96847

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=MuSchG%2B2002&a=8

    (1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. (2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die 1. von Frauen unter 18



Ähnliche Suchbegriffe