7 Ergebnisse für: anwaltsnotar
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§ 9 BNotO Bundesnotarordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNotO&a=9
(1) Zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellte Notare dürfen sich nur mit am selben Amtssitz bestellten Notaren zur gemeinsamen Berufsausübung verbinden oder mit ihnen gemeinsame Geschäftsräume haben. Die Landesregierungen oder
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Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Keine Grundrechtsverletzung durch Regelung des BNotO § 6 Abs 2 Nr 1 und der im Land Berlin fehlenden Zulassung von Ausnahmen von der Regelfrist
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2002/12/rk20021218_1bvr225102.html
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§ 8 BNotO Bundesnotarordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNotO&a=8
(1) Der Notar darf nicht zugleich Inhaber eines besoldeten Amtes sein. Die Landesjustizverwaltung kann im Einzelfall nach Anhörung der Notarkammer jederzeit widerrufliche Ausnahmen zulassen; der Notar darf in diesem Fall sein Amt nicht
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Satzung der Bundesnotarkammer | Bundesnotarkammer
http://www.bnotk.de/Bundesnotarkammer/Satzung/index.php
Die Bundesnotarkammer ist die Dachorganisation des deutschen Notariats. Sie wirkt an der Fortentwicklung des notariellen Berufsrechts und der Aus- und Fortbildung der Notarinnen und Notare mit.
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BGH-Free RWS Verlag
https://web.archive.org/web/20070927221008/http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltext6/vo104055.htm
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http://www.handel.co.de
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Team | Institut für Volkswirtschaftslehre und Recht | Universität Stuttgart
http://www.ivr.uni-stuttgart.de/mitarbeiter/weitere/kornblum/kornblum.html
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