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Expositionssituation31 Ergebnisse für: expositionssituationen
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Teil 4 StrlSchG Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen Strahlenschutzgesetz
https://www.buzer.de/gesetz/12623/b29508.htm
Teil 4 StrlSchG Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen Strahlenschutzgesetz
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§ 153 StrlSchG Verantwortlichkeit für sonstige bestehende Expositionssituationen Strahlenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StrlSchG&a=153
(1) Verantwortlich für eine sonstige bestehende Expositionssituation ist, wer Hersteller, Lieferant, Verbringer oder Eigentümer der Strahlungsquelle ist, die die sonstige bestehende Expositionssituation bewirkt, oder wer Inhaber der
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§ 2 StrlSchG Exposition; Expositionssituationen; Expositionskategorien Strahlenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StrlSchG&a=2
(1) Exposition ist die Einwirkung ionisierender Strahlung auf den menschlichen Körper durch Strahlungsquellen außerhalb des Körpers (äußere Exposition) und innerhalb des Körpers (innere Exposition) oder das Ausmaß
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StrlSchG Strahlenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Strahlenschutzgesetz&f=1
StrlSchG Strahlenschutzgesetz
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StrlSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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StrlSchG Strahlenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zum+Schutz+vor+der+sch%C3%A4dlichen+Wirkung+ionisierender+Strahlung+(Strahlenschutzgesetz+%E2%80%93+StrlSchG)&f=1
StrlSchG Strahlenschutzgesetz
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§§ 52, 53, 55, 56, 63, 64 StrlSchV Strahlenschutzverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StrlSchV+2019&a=52,53,55,56,63,64
§§ 52, 53, 55, 56, 63, 64 StrlSchV Strahlenschutzverordnung
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§ 77 StrlSchG Grenzwert für die Berufslebensdosis Strahlenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StrlSchG&a=77
Der Grenzwert für die Summe der in allen Kalenderjahren ermittelten effektiven Dosen beruflich exponierter Personen beträgt 400 Millisievert. Die zuständige Behörde kann im Benehmen mit einem ermächtigten Arzt eine
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§ 118 StrlSchG Übergang zu einer bestehenden Expositionssituation; Verordnungsermächtigungen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StrlSchG&a=118
(1) Wenn sich bei einem überregionalen oder regionalen Notfall die radiologische Lage im Wesentlichen stabilisiert hat, schätzt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Rahmen der Wirksamkeitsprüfung
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StrlSchV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.