6 Ergebnisse für: kaffeehaltigen
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KaffeeStV Kaffeesteuerverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KaffeeStV&f=1
KaffeeStV Kaffeesteuerverordnung
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KaffeeStV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/kaffeestv_2010/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 2 KaffeeStG Steuertarif Kaffeesteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KaffeeStG&a=2
(1) Die Kaffeesteuer beträgt für Röstkaffee 2,19 Euro je Kilogramm und für löslichen Kaffee 4,78 Euro je Kilogramm. Mischungen von Röstkaffee und löslichem Kaffee unterliegen der Steuer nach Satz 1 entsprechend den in
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§ 23 KaffeeStV Beförderungen zu privaten Zwecken Kaffeesteuerverordnung
http://www.buzer.de/gesetz/9082/a164778.htm
Werden mehr als 10 Kilogramm Kaffee oder kaffeehaltige Waren nach § 16 des Gesetzes, auch in Verbindung mit § 3 des Gesetzes, zu privaten Zwecken in das Steuergebiet befördert, wird widerleglich vermutet, dass der Kaffee oder die
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Bundesministerium der Finanzen: Kaffeesteuer
https://web.archive.org/web/20120318231836/http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_4094/DE/BMF__Startseite/Service/Glossar/K/005__Kaffeesteuer.html
Unter Kaffee versteht das Kaffeesteuergesetz Röstkaffee und löslichen Kaffee. Röstkaffee ist gerösteter Kaffee, der auch entkoffeiniert sein kann, aus Position 0901 der Kombinierten Nomenklatur.Löslicher Kaffee sind Auszüge, Essenzen und Konzentrate...
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Bundesministerium der Finanzen: Kaffeesteuer
https://web.archive.org/web/20120318231836/http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_4094/DE/BMF__Startseite/Service/Glossar/K/00
Unter Kaffee versteht das Kaffeesteuergesetz Röstkaffee und löslichen Kaffee. Röstkaffee ist gerösteter Kaffee, der auch entkoffeiniert sein kann, aus Position 0901 der Kombinierten Nomenklatur.Löslicher Kaffee sind Auszüge, Essenzen und Konzentrate...