37 Ergebnisse für: neunundvierzigsten

  • Thumbnail
    http://www.neunundvierzig.de

    Archiv für die Artillerie-und Ingenieur-Offiziere des Deutschen Reichsheeres, 1885, Vol. 92 als Buch von Unknown Author, Buch - Pape Satůn, Leipziger Repertorium Der Deutschen Und Ausländischen Literatur, Neunundvierzigster Band als Buch von Universität…

  • Thumbnail
    https://portal.dnb.de/opac.htm?method=simpleSearch&query=1046212389

    Keine Beschreibung vorhanden.

  • Thumbnail
    http://dejure.org/gesetze/StGB/184g.html

    Wer der Prostitution 1. in der Nähe einer Schule oder anderen Örtlichkeit, die zum Besuch durch Personen unter achtzehn Jahren bestimmt ist, oder 2. in...

  • Thumbnail
    https://dejure.org/gesetze/StGB/130a.html

    (1) Wer eine Schrift (§ 11 Abs. 3), die geeignet ist, als Anleitung zu einer in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat zu dienen, und nach ihrem Inhalt...

  • Thumbnail
    http://dejure.org/gesetze/StGB/194.html

    (1) 1 Die Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt. 2 Ist die Tat durch Verbreiten oder öffentliches Zugänglichmachen einer Schrift (§ 11 Abs. 3), in einer...

  • Thumbnail
    http://dejure.org/gesetze/StGB/183.html

    (1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe...

  • Thumbnail
    http://dejure.org/gesetze/StGB/131.html

    (1) 1 Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. eine Schrift (§ 11 Absatz 3), die grausame oder sonst unmenschliche...

  • Thumbnail
    https://dejure.org/gesetze/StGB/194.html

    (1) 1 Die Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt. 2 Ist die Tat durch Verbreiten oder öffentliches Zugänglichmachen einer Schrift (§ 11 Abs. 3), in einer...

  • Thumbnail
    http://www.dejure.org/gesetze/StGB/131.html

    (1) 1 Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. eine Schrift (§ 11 Absatz 3), die grausame oder sonst unmenschliche...

  • Thumbnail
    https://dejure.org/gesetze/StGB/184f.html

    Wer einem durch Rechtsverordnung erlassenen Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten überhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen, beharrlich...



Ähnliche Suchbegriffe