1,450 Ergebnisse für: unentgeltliche
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§ 145 SGB IX Unentgeltliche Beförderung, Anspruch auf Erstattung der Fahrgeldausfälle
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/145.html
§ 145 SGB IX Unentgeltliche Beförderung, Anspruch auf Erstattung der Fahrgeldausfälle
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Unentgeltliche Rechtspflege
http://wayback.archive.org/web/20140727164547/http://www.gerichte.lu.ch/unentgeltliche_rechtspflege.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 134 InsO Unentgeltliche Leistung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/InsO/134.html
(1) Anfechtbar ist eine unentgeltliche Leistung des Schuldners, es sei denn, sie ist früher als vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des...
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Mindestbemessungsgrundlage
http://www.steuertipps.de/lexikon/m/mindestbemessungsgrundlage
Mit der Mindestbemessungsgrundlage soll sicher gestellt werden, dass Umsätze, die zu einem unangemessen niedrigen Entgelt ausgeführt werden, umsatzsteuerlich genauso belastet werden wie eine unentgeltliche Leistung.
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§ 60 UrhG Bildnisse - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/UrhG/60
(1) 1 Zulässig ist die Vervielfältigung sowie die unentgeltliche und nicht zu gewerblichen Zwecken vorgenommene Verbreitung eines Bildnisses durch den...
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§ 4 AnfG Unentgeltliche Leistung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/AnfG/4.html
(1) Anfechtbar ist eine unentgeltliche Leistung des Schuldners, es sei denn, sie ist früher als vier Jahre vor der Anfechtung vorgenommen worden. (2)...
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§ 6 WSG Heilfürsorge Wehrsoldgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WSG&a=6
Den Soldaten wird unentgeltliche truppenärztliche Versorgung gewährt. § 69a des Bundesbesoldungsgesetzes ist entsprechend anzuwenden. Bei Wehrdienst nach dem Vierten und Fünften Abschnitt des Soldatengesetzes von bis zu sechs Monaten
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§ 234 SGB IX Kostentragung Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=234
Der Bund trägt die Aufwendungen für die unentgeltliche Beförderung 1. im Nahverkehr, soweit Unternehmen, die sich überwiegend in der Hand des Bundes oder eines mehrheitlich dem Bund gehörenden Unternehmens befinden (auch in
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§ 134 InsO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__134.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 228 SGB IX Unentgeltliche Beförderung, Anspruch auf Erstattung der Fahrgeldausfälle Neuntes Buch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=228
(1) Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder hilflos oder gehörlos sind, werden von Unternehmern, die öffentlichen Personenverkehr