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§ 850c ZPO Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen *) Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=850c
(1) Arbeitseinkommen ist unpfändbar, wenn es, je nach dem Zeitraum, für den es gezahlt wird, nicht mehr als 1.133,80 Euro monatlich, 260,93 Euro wöchentlich, oder 52,19 Euro täglich, beträgt. Gewährt der Schuldner auf Grund