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§ 23 FeV Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen Fahrerlaubnis-Verordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FeV&a=23
(1) Die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T wird unbefristet erteilt. Die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird längstens für fünf Jahre erteilt. Grundlage für die Bemessung der