2 Ergebnisse für: a201364
-
§ 32 ProstSchG Kondompflicht; Werbeverbot Prostituiertenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ProstSchG&a=32
(1) Kunden und Kundinnen von Prostituierten sowie Prostituierte haben dafür Sorge zu tragen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden. (2) Der Betreiber eines Prostitutionsgewerbes ist verpflichtet, auf die Kondompflicht in
-
§ 32 ProstSchG Kondompflicht; Werbeverbot Prostituiertenschutzgesetz
https://www.buzer.de/gesetz/12217/a201364.htm
(1) Kunden und Kundinnen von Prostituierten sowie Prostituierte haben dafür Sorge zu tragen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden. (2) Der Betreiber eines Prostitutionsgewerbes ist verpflichtet, auf die Kondompflicht in