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§ 46 FFG Nicht förderfähige Filme Filmförderungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FFG&a=46
Förderhilfen dürfen nicht gewährt werden, wenn der Referenzfilm, der neue Film oder das Filmvorhaben verfassungsfeindliche oder gesetzwidrige Inhalte enthalten. Gleiches gilt für Referenzfilme, neue Filme oder Filmvorhaben, die unter