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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=RettAssG&a=12

    Ordnungswidrig handelt, wer ohne Erlaubnis nach § 1 die Berufsbezeichnung Rettungsassistentin oder Rettungsassistent führt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.



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