6 Ergebnisse für: rstruktfv
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RStruktFV Restrukturierungsfonds-Verordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=RStruktFV&f=1
RStruktFV Restrukturierungsfonds-Verordnung
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Bankenabgabe
https://web.archive.org/web/20160805102050/https://www.fmsa.de/de/kreditinstitute/Bankenabgabe/
Aktuelle Informationen zur Bankenabgabe
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§ 228 AO Gegenstand der Verjährung, Verjährungsfrist Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=228
Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis unterliegen einer besonderen Zahlungsverjährung. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre, in Fällen der §§ 370, 373 oder 374 zehn Jahre.
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§ 10 LiqV Verwendung von institutseigenen Liquiditätsrisikomess- und -steuerungsverfahren
https://www.buzer.de/s1.htm?g=LiqV&a=10
(1) Zur Beurteilung der ausreichenden Liquidität darf das Institut nach dauerhafter Wahl mit Zustimmung der Bundesanstalt anstelle der §§ 2 bis 7 ein eigenes Liquiditätsrisikomess- und -steuerungsverfahren verwenden, wenn die
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§ 169 AO Festsetzungsfrist Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=169
(1) Eine Steuerfestsetzung sowie ihre Aufhebung oder Änderung sind nicht mehr zulässig, wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist. Dies gilt auch für die Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit nach § 129. Die Frist ist gewahrt,
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§ 170 AO Beginn der Festsetzungsfrist Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=170
(1) Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist oder eine bedingt entstandene Steuer unbedingt geworden ist. (2) Abweichend von Absatz 1 beginnt die Festsetzungsfrist, wenn 1. eine Steuererklärung oder