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§ 8 ViehVerkV Gastställe Viehverkehrsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ViehVerkV&a=8
Gastställe müssen folgende Anforderungen erfüllen 1. Die Ställe müssen einen flüssigkeitsundurchlässigen Boden und glatte Wände haben. 2. Die Ställe müssen ausreichend beleuchtbar sein. 3. Die