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§ 9 ViehVerkV Viehkastrierer Viehverkehrsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ViehVerkV&a=9
Personen, die gewerbsmäßig Vieh kastrieren, ohne Tierarzt zu sein, dürfen Tiere nicht kastrieren, die an einer anzeigepflichtigen Tierseuche leiden oder bei denen der Verdacht auf eine solche Tierseuche vorliegt.