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§ 20 UStG Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten Umsatzsteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=UStG&a=20
Das Finanzamt kann auf Antrag gestatten, dass ein Unternehmer, 1. dessen Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3) im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 500.000 Euro betragen hat, oder 2. der von der Verpflichtung, Bücher zu führen und auf Grund